Allgemeines zur Fortbildung
Die lebenslange Fortbildung beginnt mit dem Erwerb des Facharzttitels und dauert bis zur Erwerbsaufgabe.
Die Berufspflichten von Personen, die einen universitären Medizinalberuf ausüben, sind im Artikel 40 des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (MedBG) vom 23. Juni 2006 in geregelt. Spezifisch erwähnt ist die lebenslange Fortbildung für alle Inhaber eines eidgenössischen Facharzttitels .
Bei Verletzung der Berufspflichten kann die Aufsichtsbehörde Disziplinarmassnahmen anordnen (vgl. Artikel 43).
Die Grundsätze der Fortbildung werden in einer FMH-Fortbildungsordnung geregelt.
Jede Fachgesellschaft definiert die spezifischen Anforderungen an die Fortbildung in ihrem Fach in einem Fortbildungsprogramm.