Prüfungsreglement

Bitte beachten: ab 1. Januar 2010 werden nur noch Ärztinnen und Ärzte zur Facharztprüfung zugelassen, welche über ein eidgenössisches oder vom BAG anerkanntes Arztdiplom verfügen.

1. Prüfungsziel

In der Prüfung hat sich der Kandidat über die Erfüllung der unter Punkt 3 des Weiterbildungsprogrammes aufgeführten Anforderungen auszuweisen.

2. Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff entspricht den Vorgaben von Punkt 3 des Weiterbildungsprogrammes. Die Prüfung umfasst im wesentlichen die Überprüfung von Wissen und Kenntnissen aus dem Bereich der Pharmazeutischen Medizin.

3. Die Prüfungskommission

Die Fachgesellschaft bildet aus ihren Mitgliedern eine Prüfungskommission für die Facharztprüfung.
Die Kommission besteht aus 6 Mitgliedern, die ordentliche Mitglieder der Facharztgesellschaft für Pharmazeutische Medizin sind, und setzt sich gemäss Art. 25 WBO zusammen.
Die Kommission ist mit folgenden Aufgaben betraut:
• Organisation und Durchführung der Prüfungen
• Festlegung der Prüfungsfragen, des Prüfungsortes und -datums sowie der Prüfungsgebühr.

Die Prüfungskommission kann für die Prüfung Experten beiziehen.

4. Prüfungsart

Die Prüfung gliedert sich in einen mündlichen und einen schriftlichen Teil.

4.1 Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus 120 MC-Fragen und überprüft das theoretische Wissen der praktischen Kenntnisse aus dem Bereich der Pharmazeutische Medizin. Sie dauert 4 Stunden.

4.2 Mündliche Prüfung
In der mündlichen Prüfung werden relevante praktische Kenntnisse in der Pharmazeutischen Medizin aus den Themenkreisen 3.1. bis 3.9. geprüft. Besonderer Schwerpunkt wird dabei gelegt auf die Bereiche klinische Entwicklung, Arzneimittelsicherheit, Arzneimittelinformation und Registrierung.

5. Prüfungsmodalitäten

5.1 Zeitpunkt der Prüfung
Die Prüfung soll in der Regel erst im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung erfolgen. Zum mündlichen Teil wird nur zugelassen wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.

5.2 Zeit und Ort der Prüfung
Die schriftliche und mündliche Prüfung werden einmal pro Jahr zentralisiert durchgeführt.
Der Prüfungsort, Datum, Einschreibungstermin, Prüfungsgebühr und Zulassungsbedingungen werden von der Prüfungskommission mindestens 6 Monate im voraus in der Schweizerischen Ärztezeitung publiziert.

5.3 Protokolle
Über die mündliche Prüfung wird ein Protokoll geführt. Dem Kandidaten wird eine Kopie des Protokolls zugestellt.

5.4 Prüfungsgebühren
Für die Teilnahme an der Prüfung wird eine Gebühr erhoben, die von der Prüfungskommission festgelegt wird und zusammen mit der Ankündigung der Facharztprüfung in der Schweizerischen Ärztezeitung publiziert wird.

6. Bewertungskriterien

Die schriftliche und mündliche Prüfung werden separat bewertet. Die Prüfungen werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gewertet. Die Facharztprüfung hat bestanden, wer beide Prüfungsteile mit "bestanden" ablegt.

7. Wiederholung der Prüfung und Beschwerde

Das Ergebnis der Prüfung ist dem Kandidaten schriftlich zu eröffnen. Beide Teile der Prüfung können separat wiederholt werden. Der Kandidat kann den Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfungen innert 30 Tagen bei der Titelkommission (TK) anfechten. Gegen den Entscheid der TK kann der Kandidat innert 30 Tagen Beschwerde an den Zentralvorstand (ZV) einreichen. Falls das Prüfungsresultat deutlich von den Beurteilungen der FMH-Zeugnisse abweicht, kann der Kandidat zusätzlich zuhanden der TK bzw. des ZV das Einholen von Stellungnahmen der Leiter der beiden letzten Weiterbildungsstätten verlangen.